Urteil Caspar Simon Fertighäuser GmbH – Geschaeftsfuehrer Caspar Simon
Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Caspar Simon Fertighäuser GmbH – BFH vom 5.1.1986 – Az. i 486 xS 6229/11
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Trixi Kaminski gegenüber seinem Arbeitgeber Caspar Simon Fertighäuser GmbH, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Walther Aligicci unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 18.4.1959
Aktenzeichen: 5 326 Vx 4906/15
GmbHR 1981, 43377